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Kindersitz Ratgeber

Kindersitz kaufen

Kinder im Auto mit einem passenden Kindersitz richtig zu sichern gebietet nicht nur der Hausverstand. Worauf Autolenker bei der gesetzlich vorgeschriebenen Kindersicherung achten müssen, beschreiben wir in diesem Artikel.

50 km/h werden von den meisten Fahrzeuglenkern nicht als schnell empfunden. Ein frontaler Aufprall mit dieser Geschwindigkeit genügt aber für ein ungesichertes Kind, um mit dem 30-fachen Körpergewicht nach vorne geschleudert zu werden. Oder aber: Der Aufprall mit 50 km/h entspricht bei einem Kind einem Sturz aus dem dritten Stock. Bereits ein Aufprall mit 15 km/h kann für ein Kind ohne Kindersitz tödlich enden.

Link zum Thema: Kindersitztest 2022

Kindersicherungsvorschriften laut Kraftfahrgesetz (KFG)

Mit Kraftfahrzeugen dürfen Personen nur befördert werden, wenn deren Sicherheit gewährleistet ist.

  • Der Lenker hat dafür zu sorgen, dass Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die 150 cm und größer sind, mit einem Gurt gesichert sind.
  • Kinder, die kleiner als 135 cm und unter 14 Jahre alt sind, dürfen nur in einem der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechenden Kindersitz befördert werden.

Es ist die Pflicht des Lenkers, dafür zu sorgen, dass Kinder nur mitfahren, wenn diese Sicherheitseinrichtungen wie ein Kindersitz auch wirklich vorhanden sind und verwendet werden.

Mit 2019 ist eine weitere Regelung in Kraft getreten, die noch mehr Sicherheit für Kinder im Auto gewährleisten soll: Kindersitze, die nicht mindestens der Norm ECE 44.03 und 44.04 entsprechen, dürfen nicht mehr verwendet werden. Wer sich nicht daran hält, macht sich gemäß § 134 Kraftfahrgesetz (KFG) strafbar und kann mit einer Zahlung von bis zu 5000 € belangt werden.

Mangelhafte Kindersicherung bringt Vormerkung

Wer mit Gesundheit und Leben von Kindern leichtfertig umgeht, wird mit einer Vormerkung bestraft. Außerdem droht eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro, bei leichten Verstößen 36 Euro. Ein Unfall, bei dem sich ein Kind wegen unzureichender Sicherung verletzt hat, zieht ein gerichtliches Strafverfahren nach sich.

Der richtige Kindersitz

Kindersitz Beratung

Entscheidend für eine gute Kindersicherung im Auto ist ein optimaler Kindersitz. Bei der Fülle an im Handel erhältlichen Kindersitzen sind Eltern bei der Auswahl oft überfordert. Um hier einen Überblick vor dem Kauf zu bekommen, sieht man sich am besten Tests von Kindersitzen von Automobilclubs wie ÖAMTC oder ARBÖ an. Denn, wie der aktuelle Kindersitztest vom ÖAMTC gezeigt hat, bieten nicht alle Sitze für Kinder automatisch auch eine hohe Sicherheit für den Nachwuchs. Erfreulicherweise hat die Schadstoffbelastung der Sitze generell abgenommen. In den umfangreichen Tests werden Kindersitze auf folgende Punkte untersucht:

  • Sicherheit
  • Bedienung und Ergonomie
  • Schadstoffgehalt
  • Reinigung und Verarbeitung

Tipps für den Kindersitz Kauf

Kindersitz Tipps

Online gekaufte Kindersitze dürfen ausprobiert werden

In einer Entscheidung des Bezirksgerichts Bregenz vom 3. Februar 2020 stellte das Gericht fest, dass der Wertverlust für Kratzspuren nach einer Probemontage und eines entfernten Etiketts nicht vom Verbraucher getragen werden muss.

Die Hintergründe: Der VKI hatte für einen Konsumenten das Versandhaus Walz GmbH (Babywalz) auf Rückzahlung des Kaufpreises eines Kindersitzes geklagt. Der Konsument hatte online einen Autokindersitz gekauft und nach einmaligem kurzem Testen den Rücktritt vom Kauf erklärt. Beim Test stellte der Käufer fest, dass das Kind in Fahrtrichtung nicht mittels Gurt, sondern nur mit einem Sicherheitsbügel, der die Bewegungsfreiheit des Kindes stärk einschränkte, im Kindersitz gesichert werden konnte.

Der Verkäufer weigerte sich aber, den Kaufpreis zurückzuerstatten, weil der Käufer ein Etikett vom Kindersitz entfernt hatte und der Sitz leichte Kratzspuren aufwies. Das Bezirksgericht Bregenz gab jetzt der Klage des VKI statt:

Ein einmaliges Montieren des Kindersitzes im Auto zum Testen ist angemessen und löst keine Ersatzpflicht des Verbrauchers aus.

  • Im konkreten Fall tat der Konsument lediglich das, was zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweisen notwendig war.
  • Ein einmaliges Montieren des Kindersitzes im Auto zum Testen der Funktionsweisen ist jedenfalls zulässig.
  • Das Entfernen eines großen Etiketts ohne Beschädigung der Ware sowie leichte Kratzspuren durch das Abstellen des recht unhandlichen Kindersitzes auf dem Boden gehen über einen angemessenen Umgang mit der Ware im Rahmen einer Prüfung nicht hinaus.

Kindersicherung Quiz Fragen

1. Wie können Sie ein 8 Monate altes Kind sicher transportieren?
a) Ich schnalle das Kind auf meinem Schoß sitzend mit mir zusammen an.
b) Mit einer geeigneten Babyliegeschale (ECE44)
c) In einem gegen die Fahrtrichtung montiertem System das für Kinder bis 18 Kilo geeignet ist.

2. Wie können Sie ein 13 Jahre altes Kind möglichst sicher transportieren?a) Kinder über 12 Jahre sind stark genug, dass sie sich bei einem Unfall fest halten können.
b) Kinder in diesem Alter können den Erwachsenengurt benützen, wenn sie mindestens 1,35 Meter groß sind.
c) Über 14 Jahre und 150 cm gelten keine Vorschriften für den Kindertransport.

3. Wie verhalten Sie sich am besten, wenn Sie einen Kindersitz kaufen wollen?
a) Wenn der Einbau kompliziert ist werde ich einen anderen Kindersitz aussuchen.
b) Wenn mehrere gleichwertige Produkte zur Verfügung stehen lasse ich das Kind den Sitz aussuchen.
c) Es ist egal, ob sich das Kind im Sitz wohl fühlt.

Richtige Antworten:

Richtig: 1bc, 2b, 3b

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www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.063800.html